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   BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69   

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BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69 (https://dejure.org/1970,144)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1970 - IV C 72.69 (https://dejure.org/1970,144)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - IV C 72.69 (https://dejure.org/1970,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von Erschließungsbeiträgen für eine Grünanlage - Erfassung einer Grünanlage als Erschließungsanlage - Notwendigkeit von Grünanlagen in Baugebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3
    Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 155
  • MDR 1971, 421
  • ZMR 1971, 283
  • DVBl 1971, 214
  • DÖV 1971, 389
  • BauR 1971, 119
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
    Dem steht jedoch nicht entgegen, wenn sich die notwendige Information nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Norm ergibt, vielmehr eine Auslegung erforderlich ist (BVerfGE 21, 209/215).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
    Einer Steigerung der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen entspricht zwangsläufig ein gesteigertes Maß an Formalisierung und Schematisierung der gesetzlichen Tatbestände und damit eine entsprechend verminderte Anpassung an die Einzelheiten der Sachverhalte (vgl. hierzu Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - [JZ 1970, 183]).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet als Erschließung diejenigen Maßnahmen, die aufgrund eines Bebauungsplanes die bauliche Nutzung des Baulandes durch Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs- und Erholungsflächen sowie Versorgungsanlagen mit ihrem Zubehör ermöglichen, die Grundflächen mithin baureif machen (BVerfGE 3, 407/429).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
    Zwar muß der Betroffene aus einer Norm die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 21, 73/79).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69
    Für öffentliche Einrichtungen, die einen besonderen Vorteil gewähren, können Beiträge verlangt werden (BVerfGE 9, 291/297).
  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 25.04.2006 - 17 K 7572/04 -, S. 6 f. des amtlichen Umdrucks.

    vgl. st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1994 - 2 S 2142/93 -, juris Rn. 16; VG Münster, Beschluss vom 09.02.2007 - 3 L 922/06 -, juris, Rn. 14 ff.; s. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 (9.652 qm); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11, wobei dies für eine ca. 6000 qm große Grünfläche nicht problematisiert wurde; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1994 - 2 S 2142/93 -, juris, Rn. 17 wonach eine 2.000 bis 3.000 qm große Grünanlage nicht zu klein sei, um erholungssuchende Bewohner der ihr zuzurechnenden Baugebiete aufnehmen zu können; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30.08.1989 - 3 A 2015/87 -, juris, Rn. 29 (3.850 qm).

  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rdn. 11.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rdn. 11, und 10.5.1985 - 8 C 17-20.84 -, juris, Rdn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rdn. 12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rdn. 14.

  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
    vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 -, juris, Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 25.04.2006 - 17 K 7572/04 -, S. 6 f. des amtlichen Umdrucks.

    vgl. st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1994 - 2 S 2142/93 -, juris Rn. 16; VG Münster, Beschluss vom 09.02.2007 - 3 L 922/06 -, juris, Rn. 14 ff.; s. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11.

    vgl. zu vergleichbar großen Grünanlagen BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 72.69 - juris, Rn. 11, wo dies für eine ca. 6000 qm große Grünfläche nicht problematisiert wurde; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1994 - 2 S 2142/93 -, juris, Rn. 17 wonach eine 2.000 bis 3.000 qm große Grünanlage nicht zu klein sei, um erholungssuchende Bewohner der ihr zuzurechnenden Baugebiete aufnehmen zu können; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30.08.1989 - 3 A 2015/87 -, juris, Rn. 29 (3.850 qm).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 [157] und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208]); dazu sind weitere Ausführungen nicht veranlaßt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erschließt eine Grünanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative BBauG räumlich solche Grundstücke, die von ihr nicht weiter als 200 m entfernt sind (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - a.a.O. und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Durch eine Grünanlage erschlossen sind Grundstücke, die nicht weiter als eine Wegstrecke von etwa 200 Metern von der Anlage entfernt sind (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 72.69).

    Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts und in diesem Zusammenhang die Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung BVerwG IV C 72.69.

    Dazu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - (BVerwGE 36, 155 [BVerwG 21.10.1970 - IV C 72/69]) ausgeführt, daß die Anlegung ausreichender Grünanlagen nicht nur der Auflockerung eines Baugebietes in optischer Hinsicht, sondern auch der physischen und psychischen Erholung des Menschen durch Luftverbesserung, Lärmschutz und Aufenthalt im Freien dient, Grünanlagen gehören daher heute zu einer geordneten Erschließung im Sinne der vom, Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 407) gegebenen Begriffsbestimmung, wonach als Erschließung alle Maßnahmen anzusehen sind, die eine bauliche Nutzung des Baulandes durch Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Verkehrs- und Erholungsflächen sowie Versorgungsanlagen ermöglichen.

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Vielmehr würde sich der Kreis der durch die Grünanlagen erschlossenen und deshalb auch vom dortigen Gehweg profitierenden Grundstücke keineswegs mit dem Kreis jener Grundstücke decken, die durch die Stendaler Straße erschlossen sind, sondern weit darüber hinausgehen (vgl. BVerwGE 36, 155 ; 48, 205 ; 97, 195 ff.; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17. - 20.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46 S. 34).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Vor diesem Hintergrund hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei selbständigen Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) im Hinblick auf deren Funktion als "Gartenersatz" für die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke durch eine solche Anlage erschlossen werden, maßgebend auf die räumliche Entfernung der Grundstücke von der Erschließungsanlage abgehoben (vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Danach weist die Grünanlage eine Gesamtfläche von 6504 qm auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 36, 155 (157 f.)).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in dem eine Grünanlage betreffenden Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - (BVerwGE 36, 155 [BVerwG 21.10.1970 - IV C 72/69]) betont.
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV C 43.69

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für eine Grünanlage - Erhebung eines

    Daß eine solche Grünanlage nicht ihrem äußeren Eindruck nach eindeutig einem bestimmten Baugebiet zugeordnet sein muß, hat der Senat im Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - ausgesprochen.

    Auch die Tatsache, daß sich diese Anlage in einem Gebiet offener Bauweise befindet, steht nach BVerwG IV C 72.69 dem Charakter einer beitragspflichtigen Grünanlage nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 16.81

    Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 457/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 149/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VG Köln, 01.12.2006 - 11 K 8685/04

    Erhöhung der Gebühren für das Aufstellen von öffentlichen Münzfernsprechern bzw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 386/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 385/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • BVerwG, 15.02.1973 - IV B 173.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Nächste vom Grundstück aus

  • BVerwG, 10.02.1972 - IV B 84.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06

    "Notwendigkeit" einer Grünanlage zur Erschließung eines Baugebiets; Sprengung der

  • VGH Bayern, 04.04.1977 - 183 VI 73

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit von Grünanlagen, Grenzziehung des

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 B 214.76

    Grünanlage von 395,21 qm Größe als selbstständige Erschließungsanlage -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1984 - 2 S 2089/83

    Gültigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Erschließung eines Grundstücks

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